Impressum

KRE.IDEE Business Merch | Poststraße 54 | D-41516 Grevenbroich 

Verantwortlich: Patrick B. Kreide 

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 2181 72 88 9 66

Mail: info@kre-idee.de

Rechtsform:

Einzelunternehmen

Umsatzsteuer-ID:

DE360836989

EORI Number:

DE520223268259494

Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 

AGB 

KRE.IDEE Stand 01.04.2023

 

1. Allgemeines


1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Liefer- und Zahlungsbedingungen“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Käufer oder Besteller). Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen oder sie vereinbaren müssten. 


1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im einzelnen Fall nicht gesondert bzw. ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

1.3 In jedem Fall haben im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen Vorrang vor diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

1.4 Die Schriftform ist auch durch Übermittlung per Telefax oder per E-Mail eingehalten. 

 

2 Angebote/Auftragsbestätigung

 

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben. Offensichtliche Angebotsfehler können von uns vor Auftragsannahme berichtigt werden. 

 

2.2 Verträge mit uns kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Vorschläge für eine Bestellung verpflichten uns erst nach erfolgter Bestellung durch den Kunden und anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. An Bestellungen ist der Kunde 3 Wochen gebunden. 

 

2.3 Angaben in Katalogen, Preislisten oder Bestellvorschlägen sind (wie branchenüblich) unverbindlich. Maßgeblich sind die im Einzelfall vereinbarten und mit der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen. 

 

2.4 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebungen. Preise hierfür müssen gesondert angefragt werden. 

 

2.5 Mit Auftragserteilung versichert der Kunde unter Übernahme der Haftung, dass durch von ihm verwendete Logo keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt uns von etwaigen Forderungen Dritter frei. 

 

2.6 Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar ist, sind wir zu Konstruktionsänderungen  aus technischen Gründen berechtigt. Gleiches gilt für handelsübliche, materialbedingte Abweichungen von Struktur und Farbe. 

 

3. Stornierung – Rücktritt – Warenrücknahme – Änderung

 

3.1 Nach erfolgter Auftragsbestätigung ist eine vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung nur zulässig, wenn wir der Stornierung zustimmen. 

 

3.2 Wird ein Vertrag auf Wunsch des Kunden einvernehmlich aufgehoben/storniert, so hat der Kunde uns alle bis zum Zeitpunkt der Aufhebung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, auch wenn dies in der Aufhebungsvereinbarung nicht gesondert vereinbart ist. 

 

3.3 Bei Sonderanfertigungen oder von uns bei Dritten bezogenen Waren ist eine Aufhebung ausgeschlossen 

 

3.4 Für Ware, die beim Benutzer bereits im Gebrauch war (auch Muster- und Ausstellungsware) wird eine Wertminderung in Rechnung gestellt. Die Rückgabe beschädigter Ware bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung. 

 

4. Preise 

 

4.1 Wir geben unsere Preise als Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer exklusive Verpackung und Versand an.

 

4.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 2 Monate, so sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreis zu berechnen bzw. den Kaufpreis entsprechend der Erhöhung des Listenpreises anzupassen. 

 

4.3 Für Kaufleute und im Rahmen von Sukzessiv-Lieferträgen berechnen wir – soweit nichts anderes vereinbart ist – die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Tagespreise. Abrufaufträge unterliegen keiner Preisbindung. 

 

5. Transportrisiko 

 

5.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Wir tragen dieses Transportrisiko aber nur unter der Voraussetzung, dass uns der Empfänger unverzüglich eine vom Frachtführer anerkannte und gegengezeichnete Bescheinigung auf dem Empfangsschein oder Frachtbrief über Art und Umfang eines festgestellten Transportschadens zur Verfügung stellt, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung. 

5.2 Soweit wir die Ware nicht selbst ausliefern, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung der Ware bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

6. Lieferzeit und Lieferbehinderung 

 

6.1 Die Lieferzeit wird grundsätzlich in Kalenderwochen festgelegt. Der Liefertermin in der bestätigten Woche bleibt unserer Auswahl vorbehalten. 

 

6.2 Ein in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen bestimmtes Datum oder eine bestimmte Frist bezeichnet lediglich die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Liefertermine oder -fristen nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, nach § 323 BGB eine Nachfrist zu setzen und danach seine Rechte aus dieser Vorschrift wahrzunehmen. Als angemessene Nachfrist wird bei Standardprodukten eine Frist von 3 Wochen, bei Sonderanfertigungen eine Frist von 4 Wochen vereinbart. Fixe Termine oder Fristen müssen schriftlich und unmissverständlich vereinbart sein. 

 

6.3 Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer sowie aus höherer Gewalt ergeben können. Darunter fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse wie zum Beispiel behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in Anlieferung und Produktion, Krieg, Katastrophen usw.. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung und/oder sonstige Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hierfür Schadensersatz verlangen kann. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 

 

6.4 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 9 dieser Lieferbedingungen beschränkt. 

 

6.5 Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so sind wir berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) zu berechnen. Abrufaufträge sind auf längstens 1 Jahr befristet und sind in dieser Zeit abzunehmen. Die Mindestabruffrist beträgt 30 Tage. 

 

7. Zahlungen 

 

7.1 Zahlungen sind sofort bei Rechnungsstellung, spätestens innerhalb nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Gewährung von Nachlässen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 

 

7.2 Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang beglichen, ist der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Gerät der Käufer in Verzug, ist der Kaufpreis während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

 

7.3 Eine Aufrechnung durch unsere Kunden ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere nach Ziff. 8.3 Satz 2 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unberührt. 

 

8. Beanstandungen/Gewährleistungen/Mängelrechte 

 

8.1 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er seine Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) erfüllt hat. Der Besteller hat die Ware bei Ablieferung zu prüfen und muss sich dabei zeigende Mängel (offensichtliche Mängel, Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, d.h. spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich uns gegenüber anzeigen. Verborgene Mängel muss der Käufer uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigen. Sämtliche Mitteilungen eines Mangels müssen den Mangel ausführlich und präzise beschreiben. 

 

8.2 Bei Mängeln der Ware sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware unter Übernahme der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen berechtigt. 

 

8.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

 

8.4 Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und, soweit erforderlich, die bemängelte Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers im Nachhinein als unberechtigt heraus, muss der Käufer uns die hieraus entstandenen Kosten ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. 

 

8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 7 Tage  ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, 10 Tage ab Abnahme.

 

8.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Gewährleistet wird nicht für Mängel, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Käufers (z.B. eigene Konstruktionsunterlagen des Bestellers) haben, wenn wir dem Käufer einen entsprechenden Hinweis erteilt haben. Ferner kann für eine genaue Übereinstimmung mit Farbmustern keine Gewähr übernommen werden. 

 

8.7 Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziff. 9 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

 

8.8 Rücksendungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. 

 

9. Sonstige Ansprüche, Haftung 

 

9.1 Soweit sich aus diesen Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

9.2 Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftung Maßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). 

 

9.3 Sollten wir wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Folgeschäden und mittelbare Schäden sind nur dann ersatzfähig, sofern deren Eintreten bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten ist. 

 

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

9.5 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. 

 

9.6 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit, vertraglich garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

 

9.7 Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, sobald er von Unfällen oder Zwischenfällen mit gelieferten Waren Kenntnis erlangt hat, die zu Personen- oder Sachschäden geführt haben. 

 

10. Muster – Zeichnungen – Sonderanfertigungen 

 

10.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen an Dritte nicht ohne unser Einverständnis weitergegeben werden. 

 

10.2 Musterstücke in Sonderanfertigung sind käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen. Die Kosten für ein Muster werden im Auftragsfall zu 100% verrechnet. 

 

10.3 Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellungen keine Rechte Dritter verletzt werden. 

 

10.4 Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. 

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

 

Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Grevenbroich/Deutschland. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Grevenbroich/Deutschland zuständige Gericht. Wir sind daneben berechtigt, nach unserer Wahl auch am Sitz des Käufers zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

 

12. Salvatorische Klausel 

 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


 

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